Kundgebungen

Zu vergangenen Kundgebungen (Tag der Menschenrechte 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und MauernDEMOntage 2003)

Kundgebung zum Tag der Menschenrechte 2011

Bilder der Redner

Franzjörg Krieg
VAfK-Karlsruhe und
Vorsitzender des Landesverbands
Eröffnungsrede  Themenrede

Oliver Hunziker
Repräsentant der Trennungsväter aus der Schweiz
Rede
 
Heiderose Manthey
Leiterin der ARCHE Weiler
Rede

Bernd Kuppinger
(erfolgreich vor dem EGMR)
 

Rede Franzjörg Krieg

Eröffnungsrede

Ich begrüße Sie, ich begrüße Euch alle herzlich
Es ist seit vielen Jahren Pflichtübung jeder deutschen Vertretung der hohen Politik, bei Besuchen in vielen anderen Staaten die mangelhafte Situation der Menschenrechte in den besuchten Ländern anzusprechen.
Das traf z.B. auch für Frau Merkel beim Besuch in der Mongolei zu.

Wer sich dermaßen kompetent hält, zum Kritiker und Mahner unzureichender staatlicher Ethik in Bezug auf die Umsetzung der allgemeinen Menschenrechte befugt zu sein, muss sich sicher sein, das Bestmögliche getan zu haben, um ähnliche Defizite im eigenen Land zu verhindern.

Diese Anspruchshaltung verkörpert auch die Bundesrepublik Deutschland.
Wir nehmen diesen Anspruch aber als scheinheilig, verlogen und anmaßend wahr.

Es ist international bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Familienrecht und Familienrechtspraxis zu den Schlusslichtern in Europa gehört und über den Status eines Entwicklungslandes noch nicht hinaus gekommen ist.

Wenn dies für einen gutgläubigen Bürger dieses Landes nicht nachvollziehbar ist – was ich gut verstehen kann – müssen die Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus Straßburg aufgezählt werden, die seit vielen Jahren mit steter Regelmäßigkeit als schallende Ohrfeigen versuchen, die geistige und entscheidungsorientierte Beweglichkeit deutscher Politikerinnen und Politiker zu fördern.

Diese aber tun so, als wäre nichts geschehen, als wären sie nicht gemeint, tun so, als ob ein bisschen Menschenrechtswidrigkeit jedem demokratischen Rechtsstaat gut stehen würde.

Es ist höchste Zeit, dass hohe Vertreter bestimmter asiatischer oder afrikanischer Staaten bei Staatsbesuchen in der BRD die desolate Situation der Menschenrechte im deutschen Familienrecht ansprechen und dass hohe Vertreter der inaktiven Entscheidungsträger in Berlin international öffentlich gedemütigt werden für die Schande, die sie diesem Land antun.

Vor zwei Wochen kam eine EU-Delegation in Berlin an, um mit Vertretern des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums darüber zu reden, dass die Institution deutsches JUGENDAMT aus dem Blickwinkel anderer Staaten als defizitär, menschenrechtswidrig und missbräuchlich agierend wahr genommen wird.

Schon vor vier Jahren gab es eine solche Delegation, die positive Veränderungen einforderte. Weil sich aber nichts veränderte und der Missbrauch unvermindert weiter praktiziert wird, will die Kommission aus dem Petitionsausschuss des Europaparlamentes um Phillipe Boulland jetzt eine Kohle nachlegen.

Er sagte: „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand der deutschen Entscheidungsträger wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“. Philippe Boulland ist Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst.

Zur Reise der Delegation des Europaparlamentes von vor vier Jahren meinte er: „Auf unsere damalige Intervention hat Deutschland nicht reagiert. Wir finden das nicht normal“.

Es wird spannend werden, ob die Medien den Missbrauch weiter helfen werden zu bemänteln, oder ob mehr mediale Verantwortliche außer der FAZ reagieren werden.

Allein in diesem Jahr gab es mindestens drei Entscheidungen des EGMR in Straßburg, die Vorgehensweisen in der Deutschen Familienrechtspraxis als menschenrechtswidrig bezeichneten:

Am 10.02.2011 rügte der EGMR in der Sache Tsikakis ./. Deutschland, dass der biologische Vater als Beschwerdeführer, der eine Beziehung mit der verheirateten Mutter hatte, keine Chance hatte, seinem Sohn Vater sein zu dürfen. Die Frau hatte sich von ihrem Ehemann getrennt. Nach der Geburt des außerehelich gezeugten Kindes ließ sich die Frau von ihrem Ehemann scheiden und heiratete einen anderen Mann. Der biologische Vater musste hilflos zusehen, wie die vorherige rechtliche Vaterschaft auf den neuen Mann überging. Kein deutsches Gericht sah sich in der Lage, Vater und Kind zu ihrem Recht zu verhelfen.

Am 21.04.2011 rügte der EGMR in der Sache Kuppinger ./. Deutschland die überlange Verfahrensdauer in gerichtlichen Entscheidungsprozessen zum Umgang eines nicht ehelichen Kindes mit seinem Vater.
Bernd Kuppinger war Mitglied des VAfK Karlsruhe und ich selbst habe ihn auch bei einem Termin im Jugendamt Frankfurt begleitet.
Er hat seinen Sohn in den sechs Jahren seines Lebens kein einziges Mal unter normalen Bedingungen gesehen. Der Vater klagt seit vielen Jahren darum, zu seinem Kind eine ganz normale Vater-Kind-Beziehung leben zu können.
Alle, das Jugendamt, die Gerichte und alle weiteren Verfahrensbeteiligten bedienten aber die umgangsboykottierende Mutter und wollen deren kontraproduktives und kindeswohlschädliches Verhalten nicht sanktionieren.
So wurden viereinhalb Jahre Verfahrensdauer international abgestraft.

Am 15.09.2011 rügte der EGMR in der Sache Schneider ./. Deutschland die in diesem Staat immer noch praktizierte Menschenrechtswidrigkeit, dass ein außerehelicher Vater eines von einer verheirateten Mutter geborenen Kindes gegen den Besitzanspruch des Ehepaares am außerehelich gezeugten Kind absolut nichts unternehmen kann. Dieses Urteil stellt eine Modifizierung des Urteils vom Februar 2011 dar und stärkt das Recht des biologischen Vaters.

Diese Ohrfeigen aus Straßburg zeigen inzwischen Wirkung. Zumindest die obersten Gerichte sehen sich inzwischen zur Reaktion gezwungen.
So hat der BGH am 09.11.2011 in der Kuckuckskinderproblematik entschieden, dass eine Mutter dem getäuschten Scheinvater gegenüber zur Auskunft über den biologischen Vater des Kindes verpflichtet ist.

Scheinvater, rechtlicher Vater, sozialer Vater, biologischer Vater – alle diese Begriffe sind Ausdruck der besonderen Situation in Deutschland, in der Vaterschaft kein Faktum ist, sondern reine Definitionssache darstellt, die zunächst die Mutter und danach auch der Staat nach jeweiligem Gutdünken und Interessenlage gestalten kann.

So ist der Vater eines Kindes meist derjenige Mann, der mit der Mutter des Kindes gerade Tisch und Bett teilt. Die psychosexuelle Befindlichkeit einer Mutter bestimmt also zunächst, wer Vater ist.
Der Staat hat darüber hinaus das Interesse, möglichst unproblematisch einen Mann als Versorger dingfest zu machen, der der Allgemeinheit die Belastung der Alimentierung abnimmt.

Vater eines Kindes ist in Deutschland nicht derjenige Mann, der ein Kind gezeugt hat, sondern z.B. derjenige Mann, der mit der Mutter zur Zeit der Geburt verheiratet ist.

Dieser § 1592 BGB wurde zum Deckmantel hunderttausendfacher Abstammungsfälschungen durch Mütter und zum Betrug von Vätern und Kindern durch feige und egomanische Verhaltensmuster zu vieler Mütter.

Nur langsam und scheibchenweise wurde diese sitten- und menschenrechtswidrige deutsche Praxis in den letzten Jahren aufgeweicht.
Während im Jahr 2007 Frau Zypries noch jeden Mann kriminalisieren wollte, der durch einen niederschwelligen heimlichen Vaterschaftstest wissen wollte, ob ein Kind auch wirklich seines ist, der Aufklärung wollte im Geheimnis um „Mothers Baby, fathers maybe“, kam danach die Lockerung des Zuganges zum Vaterschaftstest.

Die Entscheidung Schneider ./. Deutschland hat die Verantwortlichkeit von Müttern betont, nachdem diese vorher eher wie unmündige Kinder und als nicht schuldfähig betrachtet wurden. Wenn die Zypries’sche Regelung noch alle Mütter von den negativen Folgen ihres selbstverantworteten Handelns frei halten wollte, wird langsam hoffähig, auch Frauen als verantwortungsfähige Erwachsene zu behandeln.

Nicht dass man vorher Frauen für unmündig gehalten hätte. Nein! Frauen war und ist der bevorzugte Zugang zu begehrten Posten offen und alle Förderungen im Interesse von Gleichstellungsbemühungen gingen nur an Projekte für Frauen. Frauen waren und sind gleicher als gleich. Und neben verabscheuungswürdiger Gewalt gegen alles und jeden gibt es noch eine ganz besondere Gewaltform, die einen absoluten Sonderstatus hat und als solche immer auch isoliert betrachtet wird: Die Gewalt gegen Frauen.

Frauen werden also in vielerlei Hinsicht Sonderrechte zugebilligt. Nur – die entsprechenden Pflichten und Konsequenzen haben sie nicht zu befürchten.
Jede Mutter kann über anonyme Geburt oder Babyklappe einen fatalen Irrtum äußern und signalisieren, dass sie mit diesem ihrem Kind ab sofort nichts mehr zu tun haben möchte. Sie kann Mutterschaft einfach konsequenzlos ablehnen.
Ein Vater hat dieses Recht nicht.

Jede Frau wird für dieselbe Straftat milder bestraft als ein Mann.
Männer kommen ohne lange Prüfung in den Knast, Frauen kommen nach einem Kapitalverbrechen oft in die Psychiatrie.

Es wird höchste Zeit, dass Frauen nicht nur Rechte fordern und erhalten, sondern dass sie auch die damit verbundenen Pflichten übernehmen.

Zum Beispiel:
Wenn Mädchen schon die neuen Gewinnerinnen unseres Schulsystems sind, wenn sie die erfolgreicheren Studentinnen sind und wenn sie die attraktiveren Posten mit den entsprechenden Gehältern erhalten, dann müssen sie auch die potenteren Unterhaltszahlenden sein.

Ich fordere EqualPay auch im Unterhaltsrecht!

Auch das gehört zu den Forderungen an eine gerechte Gesellschaft, in der die Menschenrechte aller geachtet werden.

Und wenn wir schon am Equalisieren sind:
Gestern war der EQUAL-AGE-DAY.
Nicht bekannt? Möglich. Ich hatte im letzten Jahr die Idee dazu:
Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen in Deutschland auf die Dauer dieses Jahres proportionalisiert wird – vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011, sind wir Männer heute seit einem Tag schon tot.

Und wir schauen schon immer ohne Murren dabei zu, dass für das noch längere Überleben von Frauen unsere Steuergelder ausgegeben werden, statt zu fordern, dass die Steuern, die wir bezahlen, auch für die Verlängerung unseres Lebens ausgegeben werden.
Für flächendeckende Prostatakrebs-screenings zum Beispiel.
Oder für Girls Days, an denen die Girls lernen, wie man Kanalarbeits-Girl wird oder wie man als Frau Minen entschärft, notfalls auch, wie sich frau in chinesischen Bergwerken verheizen lässt. Oder auch an irgend einer Front zur Verteidigung irgend eines Systems.

Doch zurück zum deutschen Familienrecht:

Vor einer Woche jährte sich zum zweiten Mal das legendäre Zaunegger-Urteil aus Straßburg, das der deutschen Bundesregierung Dampf machte und klar stellte, dass ihre Verzögerungstaktik nach dem Urteil des BVerfG vom 29.01.2003 international nicht hingenommen wird.
Und was geschah? Nichts!
Es läuft dieselbe Hinhaltetaktik wie zuvor.
Die deutsche Bundesregierung, die nachdrücklich aufgefordert ist, endlich eine gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht ehelicher Väter zu verabschieden, hat inzwischen erklärt, dass sie dazu nicht in der Lage ist.

Der Gesetzgeber will jetzt die Richterschaft beobachten und will Erkenntnisse darüber sammeln, wie diese mit einer gesetzlich noch nicht klar geregelten Situation umgeht.
Und weil ihnen selbst die Fähigkeit zur konstruktiven und in die Zukunft gerichteten Gestaltung in diesem Zusammenhang fehlt, wollen unsere Politikerinnen und Politiker diese Verantwortung der Richterschaft überlassen und danach sehen, wie sie mit der daraus gewonnenen Erkenntnis umgehen.

Das ist blamabel.
Und warum blamieren sich unsere Politikerinnen und Politiker öffentlich und international?
Weil das der einzige Weg ist, ungerechtfertigte Privilegien von Frauen und Müttern noch eine Weile zu erhalten.
Unter Diskriminierung von Männern und insbesondere von Vätern.

Und eben das wollen wir uns nicht weiter bieten lassen.
Deshalb stehen wir heute hier.
Und wir tragen Warnwesten.
Niemand soll uns mehr überfahren können.

Wir können der Bundesregierung sagen, was zu tun ist: Das umsetzen, was in vielen anderen Ländern in Europa inzwischen selbstverständlich ist – nicht eheliche Väter sind in gleichem Maß Väter wie eheliche!

Alle Menschen, die in den letzten Jahrzehnten unter der Umsetzung einer menschenrechtswidrigen Familienrechtspraxis zu leiden hatten, sind Opfer eines Systems, das entgegen jeder Vernunft, entgegen jeder Ethik und im europäischen Rahmen lernresistent an Verfahrensschemata festhielt, die nachweislich und immer wieder dokumentiert Leid erzeugte und unsere Gesellschaft nachhaltig schädigte. Dass es Lobbygruppen gab, die das genau so wollten, ist verständlich. Dass die politisch Verantwortlichen sich aber dazu hinreißen ließen, diese einseitige Lobby zum Gestalter von Rechtspraxis zu machen – zum Nachteil nicht nur vieler Einzelner, sondern auch der ganzen Gesellschaft – dies schuf ein Unrechtssystem, das inzwischen fortwährend als menschenrechtswidrig entlarvt und international verurteilt wird.

Demnach sind diejenigen, die darunter zu leiden hatten, nicht nur schicksalhaft Geschädigte, sondern sind Opfer eines Unrechtssystems. Als solche stehen ihnen Rehabilitierung, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.

Wir werden den angerichteten Schaden beziffern, wir werden die Rechnung präsentieren und die Begleichung einfordern!

Und je länger sich die Verantwortlichen winden, je länger sie Veränderungen aussitzen und je länger sie uns hinhalten, umso deutlicher werden die Strukturen im Unrechtssystem und umso deutlicher werden die Verantwortlichkeiten – und umso fetter wird die Rechnung.

Was dazu die großen Rating-Agenturen wohl meinen, wenn das bekannt wird?

Wir fordern:

Rede Franzjörg Krieg

Themenrede

Im letzten Jahr machte ich an dieser Stelle das System der Familienhilfe zum Thema. Ich hatte dabei wohl das richtige Fingerspitzengefühl.
Am 20.08.2011 machte die TAZ eben dieses Thema ganz groß auf.
Und sie kam zum selben Schluss wie ich:
Die Familienhilfe hilft zuallererst sich selbst und bereichert sich an uns – auf unsere Kosten.

Heute möchte ich ein anderes unglaubliches Ärgernis zum Thema machen:

Es gibt Kinder, die allein deshalb in ein Kinderheim kommen, weil sie zum Vater wollen!

Wenn es eine ganze Serie von Kindesanhörungen immer noch nicht geschafft hat, den Willen des Kindes zu brechen, muss das Kind ins Heim.
Es kann einfach nicht sein, dass eine Mutter weiter Kindesbesitzerin bleiben möchte und das Kind, statt die Mutter zu bedienen, den absurden Wunsch hat, zum Vater zu wollen.

Dass es heute solche dreisten Nummern der familialen Professionen immer noch gibt, ist eigentlich nicht zu glauben.

Doch hört:

Bei den Kundgebungen 2007, 2008 und 2010 berichtete ich an dieser Stelle vom Fall der Familie Schulze, Sabine und Horst, wie wir sie bei unseren Darstellungen nennen – einer der Dauerbrenner in unserer Gruppe, ein ungeheuerer Fall, mit dem sich die gesamte familiale Intervention, vom Jugendamt des Landkreises Karlsruhe, der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bis zu den Familiengerichten in Augsburg öffentlich blamiert haben und weiter blamieren.

Wer den Fall in seiner facettenreichen Fülle erfahren möchte, kann unter „Fall Schulze“ und bei den Dokumentationen der KUNDGEBUNGEN auf unserer Homepage nachlesen.
Ich möchte die Vorgeschichte hier nur nochmals zusammenfassen.

Ein Ehepaar, in dem sie einen auffallend fundamentalchristlichen Hintergrund hat, er Arbeiter in der Druckindustrie, sie Studierende für das Lehramt, hat nacheinander vier Kinder – alle sind Jungs.

Es kommt zu Spannungen, als sie ihm absurde Vorwürfe entgegenbringt: Er hätte sexuelle Beziehungen zu Kolleginnen, zu Kollegen, er gehöre der Mafia an und weitere Abgründe aus der Phantasie der Mutter.
Das ging aber so weit, dass sie bei seiner Arbeitsstelle mit bis zu 10 Anrufen in 10 Minuten Mobbing betrieb und jeder Person am Telefon Sexualkontakte mit ihrem Mann zum Vorwurf machte.

Dokumentiert sind diese Vorgänge im Film des NDR „Meine Frau schlägt mich“ vom 13. September 2009.

Bald zeigte sich, dass Sabine den Anforderungen der bis auf vier Kinder angewachsenen Familie nicht gerecht werden konnte. Sie war sowohl psychisch als auch in der praktischen Organisation des Familienalltags überfordert, obwohl Horst neben der Finanzierung der 6-köpfigen Familie durch Lohnarbeit und dem Ausbau eines eigenen Hauses im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder entscheidend mithalf und das Kochen komplett übernahm. Horst kümmerte sich außerdem über das Jugendamt darum, dass Unterstützung durch eine Familienhilfe erfolgte.

Sabine zeigte zunehmend psychische Auffälligkeiten:
Allen inzwischen eingeschalteten Ämtern waren diese Vorkommnisse bekannt. Sabine entwickelte im Verlauf der Zeit immer mehr Verhaltensweisen, die im Falle eines Mannes, der sich so verhält, unweigerlich dazu führen, dass er als Gewalttäter eingestuft wird. Sabines Verhalten dagegen wurde auch in der Folgezeit gerade von jenen Behörden und Institutionen gedeckt, deren Aufgabe es eigentlich wäre, die Opfer häuslicher Gewalt zu schützen, insbesondere, wenn es sich dabei um Kinder handelt.

Täterinnenschutz durch das Gewaltschutzgesetz?

Eines Abends, während Horst im Bad ist war, tobte Sabine in der Wohnung und warf mit Einrichtungsgegenständen um sich. Horst kam hinzu und hielt sie fest, um ihre Attacke zu beenden. Das reine Festhalten wurde ihm hinterher als „Gewalthandlung“ ausgelegt. Er verhielt sich so blauäugig wie fast alle Männer, die in einer solchen Situation nicht die Polizei bzw. den psychiatrischen Notfalldienst rufen, um die Ausfälle der Frau objektiv feststellen und aufhalten zu lassen. Auf diese Weise tappte er in die durch das Gewaltschutzgesetz aufgestellte Falle, in der so gut wie jeder Mann – auch bei nachzuweisender Gewalttätigkeit der Frau und Friedfertigkeit des Mannes – zum Täter definiert wird.
Sabine verschwand zum ersten Mal im März 2004 mit allen Kindern für 7 Wochen ins Frauenhaus.

Dies stellte ihre erste missbräuchliche Benutzung der Institution Frauenhaus dar.

Ihre gesetzwidrigen Verhaltensweisen wie:
wurden durch die Tatsache, dass sie ins Frauenhaus ging, ins Gegenteil pervertiert.

Das Frauenhaus benutzte den Fall obendrein, um mit einem Zeitungsartikel über den bösen Vater Werbung für sich zu machen!

Täterinnenschutz durch das Frauenhaus?

Auch im Frauenhaus gingen ihre Eifersuchts- und Stalkingattacken weiter. Sie ging zur Polizei und warf Horst vor, sie zu verfolgen. Schließlich wurde sie von der Polizei gewarnt, damit aufzuhören, wenn sie nachteilige Folgen für sich vermeiden wollte.

Zwei Tage nachdem sie aus dem Frauenhaus zurück kam, unterband sie für weitere fünf Wochen unter Einsatz von Terrormethoden jeden Kontakt zwischen den vier Kindern und ihrem Vater Horst. Weil Bezugspersonen feststellten, dass sie ohne die Einbindung von Horst absolut nicht zurecht kam, sorgten diese dafür, dass sie endlich psychiatrisch therapeutische Hilfe in Anspruch nahm.

Psychische Auffälligkeiten von Müttern gehen immer auch zu Lasten der Kinder – vor den Augen der öffentlichen Institutionen, die immer wieder tatenlos zusehen.

Um den Jahreswechsel 2004/2005 brach Sabine die therapeutischen Maßnahmen ab und steigerte ihre Aktionen gegen Horst. Dieser wurde von ihr aus der Wohnung ausgesperrt, sie bewarf ihn mit Einrichtungsgegenständen, prügelte auf ihn ein oder rief innerhalb von 10 Minuten 10 mal an seiner Arbeitsstelle an.
Da Horst erfahren hatte, dass die Polizei auf keine seiner Hilfeersuchen reagiert hatte, ertrug er die Unsäglichkeiten.
Auch den Kindern gegenüber war sie regelmäßig gewalttätig, was vielfach dokumentiert ist. Sogar vor dem Familiengericht gab sie zu, die Kinder zu schlagen.
Wenn ein Mann und Vater nur ansatzweise so viel Gewalt gegen die Mutter ausüben würde, müsste er damit rechnen, als Gewalttäter verurteilt zu werden.
Sabine wurde als Täterin von allen Stellen ignoriert und als Mutter von aller Schuldübernahme frei gehalten.

Väterdiskriminierung und Kindesmisshandlung trotz Gewaltschutzgesetz?

Sie verschwand zum zweiten Mal mit allen vier Kindern und wohnte vier Wochen lang bei ihrer Schwester in einer WG. Den Ältesten nahm sie aus der Schule und gab an, ihn selbst zu unterrichten.
Horst stellte einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Es kam zu einem ersten Verhandlungstermin, in dem der Richter weitere Informationen anforderte, aber nichts entschied.
Die Gewalthandlungen der Mutter und ihre Kindesentzugspraktiken spielten keine Rolle und wurden unter den Teppich gekehrt.

Täterinnenschutz durch das Familiengericht?

Im Spätjahr 2005 forderte der Richter schließlich ein familienpsychologisches Gutachten, womit die Klärung der Situation allerdings wieder einmal „auf die lange Bank geschoben wurde“. Niemand wollte ganz offensichtlich der Mutter weh tun. Alle wussten, dass sie überfordert war und dass ihre labile Psyche zu verheerenden Reaktionen führte, die vor allem die Kinder vehement belastete. Die Konsequenzen aber hatte der Vater allein zu tragen, weil es – besonders in Karlsruhe – ja keine Täterinnen zu geben scheint.

Täterinnenschutz auf dem Rücken der Väter?

Im Spätjahr 2005 wurde vom Gericht auch eine Verfahrenspflegerin eingesetzt. Trotzdem durfte die Mutter der vier Söhne dem Vater den Umgang mit nicht verifizierten Behauptungen verweigern. Dazu zählten angeblicher Lausbefall und andere Krankheiten. Die Verfahrenspflegerin ließ die Mutter ungehindert gewähren. Es sollte erwähnt werden, dass die selbe Verfahrenspflegerin vom Jugendamt als sozialpädagogische Familienhelferin eingesetzt wird. Liegt darin der Grund, dass sie das mütterzentrierte Vorgehen des Jugendamtes Karlsruhe-Land in diesem Fall mitspielte (mitspielen musste)? Während solcher Boykottphasen war die Mutter mit den Kindern jeweils nicht in der Wohnung. Als Hinweise für den Vater befanden sich nur handschriftliche Mitteilungen an der Hauseingangstüre.

Verfahrenspflegschaft als parteiische Unterstützung der Mutter?

Im Herbst 2005 zog die Mutter mit allen Kindern von Ettlingenweiher nach Ettlingen ohne dies auch nur anzukündigen. Der Vater erfuhr vom Umzug nur über die damalige Schulleitung der Grundschule, in die inzwischen 2 der 4 Jungs gingen, in Form einer Ummeldungsmitteilung an die Grund- und Hauptschule in Ettlingen. Von der annehmenden Schule selbst hatte er keine Mitteilung erhalten. Die selbe Vorgehensweise gab es auch bei beiden Kindergärten, an denen die beiden jüngeren Söhne ab- bzw. angemeldet wurden.

Ignorieren des väterlichen Sorgerechtes – gesteuert und unterstützt durch das Jugendamt und weitere Institutionen?

Im Mai des Jahres 2006 war dann das Gutachten fertig. Termine wurden vom Gericht festgesetzt und zwei Mal wieder verschoben. Der nächste Verfahrenstermin vor dem Amtsgericht Ettlingen lag danach mitten in den Sommerferien.

Die Kinder wurden – auf Empfehlung des Gutachtens - lt. Urteil des Familiengerichtes aufgeteilt. Die Mutter legte jedoch Widerspruch ein, was dazu führte, dass der älteste und der zweitjüngste Sohn, die beide dem Vater zugeteilt worden waren, am zweiten Schultag per einstweiliger Verfügung des OLG Karlsruhe unter heftigem Weinen und Schmerz der Kinder aus dem Haushalt des Vaters geholt wurden.

Am Wochenende vor der Kindesanhörung am OLG Karlsruhe entzog die Mutter wiederum die Kinder. Auch ein entsprechender Schriftsatz des Rechtsanwaltes an das OLG Karlsruhe hatte für die Mutter keine Folgen.

Mütter sind unantastbar, sind nicht verantwortlich (wie Kinder) und können dem Vater ohne jede Konsequenz Rechte vorenthalten und seine Menschenwürde verletzen? Unter den Augen der Gerichte?

Die erste Kindesanhörung wurde wegen angeblicher Krankheit der Kinder verschoben. Wie allgemein üblich, hatte allein die Mutter das Recht, die Kinder zur Anhörung zum Gericht zu bringen. Meist wird damit erreicht, dass die vor der Tür sitzende Mutter den nötigen psychischen Druck auf die Kinder ausübt, damit diese auch das aussagen, was allein der Mutter dient. Nur sehr feinfühlige RichterInnen wissen, dass die angehörten Kinder in einer solchen Situation zuallererst die „Botschaften“ der Mutter loswerden und – vielleicht – in einem ablenkenden Gespräch die Barrieren verlieren, was eventuell ermöglicht, danach zwischen den Zeilen die wahren Befindlichkeiten des Kindes zu erfühlen.
Die Kinder sagten später, dass das, was der Richter ins Protokoll der Anhörung schrieb, nicht mit dem übereinstimmte, was die Kinder aussagten.

Gerichtliche Anhörungspraxis als mütterzentriertes Element der Familienrechtspraxis?

Im Juli 2007 ergab sich bei einem Gespräch in der neuen Ettlinger Wohnung des Vaters mit der Verfahrenspflegerin, dass diese eine dritte Version des Anhörungsprotokolls auftischte. Sie hatte die Akte nicht gelesen und übernahm ungeprüft die Interpretation der Mutter.
Zu diesem Zeitpunkt - ab Juli 2007 - war die Mutter mit den vier Kindern wieder für 8 Wochen bis zum Sommerferienende im September 2007 rechtswidrig untergetaucht. Von den Kindern war später zu erfahren, dass sie für diese acht Wochen in einem Dachgeschosszimmer auf dem Boden hausten. Sie waren in der Wohnung einer befreundeten Familie in Ettlingen untergebracht, die ebenso Mitglied der Freien Evangelischen Gemeinde in Ettlingen war wie die Mutter. Die ungeprüfte Deckung der Machenschaften der Mutter durch diese Gemeinde war in den ersten Jahren ein prägendes Element dieser Trennungsvita und kann – gerade bei pietistisch bis fundamentalistisch orientierten Glaubensgemeinschaften in Deutschland – in vielen Trennungsfamilien beobachtet werden.

Religionsgemeinschaften als Träger mütterzentrierter Ideologien unter bewusster Einbeziehung von Gesetzesbrüchen?

Im März des Jahres 2007 schrieben zwei der Kinder einen Brief, den sie bei Nachbarn im mütterlichen Wohnhaus einwarfen. Dieser wurde von einem älteren Ehepaar zur Polizei in Ettlingen gebracht. Am darauffolgenden Wochenende bekam die Mutter von der Kripo Besuch. An einem Wochentag der darauf folgenden Woche wurden diese beiden Kinder angeblich in der mütterlichen Wohnung von der Polizei befragt. Den Bericht dazu erstellte eine Polizeibeamtin, die im späteren Verlauf fast jede Ermittlung gegen die Mutter leitete. Und auf diese Ermittlungen hin wurde auch jede Strafanzeige gegen die Mutter eingestellt.

Unsere Analyse vielfältiger Vorfälle in Karlsruhe ergab, dass die Polizei sich an die Maxime hält, in jedem Fall von häuslicher Gewalt beim Erstkontakt der Gewaltbeziehung die Täter-Opfer-Zuweisung festzulegen. Bei solchen Einsätzen ist in der Regel eine (ideologisch geschulte?) weibliche Polizistin mit im Boot, die die Äußerungen der Mutter aufmerksam zu beachten hat und dieser mitunter auch die nötigen Eskalationen in den Mund legt, auf deren Basis dann der Mann als Täter und die Frau als alleiniges Opfer definiert wird.

Die Polizei als willfähriger Büttel männerfeindlicher radikalfeministischer Ideologie?

Im Mai 2007 war der Vater das erste Mal im Städtischen Kinderklinikum Karlsruhe, weil der Kinderärztliche Notdienst am Wohnort erst um 19.00 Uhr öffnete. Da wurde dann bei einer Untersuchung bei einem der Söhne eine gehäufte Anzahl von Hämatomen festgestellt.

In der Folgezeit war der Vater noch zwei Mal wegen den immer wieder auftauchenden Hämatomen in der Notaufnahme des Kinderklinikums Karlsruhe. So wurde bei einem der Besuche in der Notaufnahme der Jüngste stationär eingewiesen. Er hatte schon am Freitag, dem Tag der Abholung der Kinder bei der Mutter, Durchfall, der im Verlauf des Samstag Morgen so stark wurde, dass der Junge wegen extremem Flüssigkeitsverlust für einige Tage stationär aufgenommen werden musste. Hintergrund ist, dass die Mutter in Bezug auf die Grundversorgung der Kinder total überfordert ist. Selbst gekochtes Essen – eventuell sogar gesundheitsbewusst – ist für sie nicht möglich. Die vier Jungs kommen ohne Frühstück zur Schule bzw. in den Kindergarten (die Mutter bleibt morgens im Bett), erhalten spärliches Fast Food und keine ordentlichen und regelmäßigen Mahlzeiten. Der Kühlschrank in der mütterlichen Wohnung ist so vereist, dass er nicht richtig schließt und deshalb auch nicht richtig kühlt. So stehen Lebensmittel wie Tiefkühlpizzas aus der „Tafel“ tagelang aufgetaut im Kühlschrank, bevor sie aufgebacken werden.

Beim dritten Besuch in der Notaufnahme an einem Samstag Morgen wurden alle vier Kinder wegen einer großen Anzahl von Hämatomen unterschiedlicher Größe und verschiedenen Alters Anfang Juli 2007 nach erfolgter Fotodokumentation stationär im Kinderklinikum aufgenommen. Am darauffolgenden Montag wurden die Kinder aber auf Druck des Jugendamtes auf das Klinikum der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Mutter wieder mit nach Hause gegeben. Zwei Tage nachdem das schriftliche Attest der ärztlichen Feststellungen beim Jugendamt des Landkreises Karlsruhe vorlag und Misshandlungen durch die Mutter zwingend folgerte, tauchte die Mutter wie oben schon geschrieben mit allen vier Kindern erneut unter.

Vom Rechtsanwalt des Vaters wurde Anfang August 2007 in Zusammenhang mit den fortwährenden Kindesentziehungen der Mutter Antrag auf Zwangsmittel gestellt, der nach über einem Jahr noch nicht zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht führte. Im Gegenteil: Die erste Terminfestsetzung in dieser Sache auf 17.07.2008 sorgte dafür, dass sich die Mutter wiederum durch einen erneuten „Umzug“ ins Frauenhaus mit allen Kindern eben diesem Verfahren entzog. Federführend zeigte sich im Hintergrund wiederum das Jugendamt Karlsruhe-Land. Selbst bei Einreichen des Untersuchungsprotokolls aus dem städtischen Klinikum am Oberlandesgericht Karlsruhe wegen dem laufenden Verfahren auf mehr Umgang, konnte man am Oberlandesgericht keine missbräuchliche Ausübung des Sorgerechtes durch die Mutter erkennen. Die Verfahrenspflegerin stellte 15 Tage nach dem Klinikaufenthalt fest, dass keine Hämatome an den angegebenen Stellen zu erkennen waren. Dies teilte sie in der ersten Verhandlung – während der Zeit des zweimonatigen Verschwindens der Mutter mit Kindesentziehung – dem Gericht mit. Selbst die Gutachterin, die sich im Verfahren des Aufenthaltsbestimmungsrechtes noch für eine Kindertrennung ausgesprochen hatte, sprach sich bei dieser ersten Verhandlung nur noch für ein sehr eingeschränktes, wenige Stunden in der Woche dauerndes, Umgangsrecht für den Vater aus.

Man muss in diesem Fall erkennen: Als Sabine in der Gefahr war, als Täterin entlarvt zu werden, arbeiteten ALLE Ämter und Institutionen – bis hoch zum Oberlandesgericht – zusammen, um den Vater künstlich zum Täter zu definieren.

Väterdiskriminierung statt Gender Mainstreaming als immanente strukturelle Doktrin von Ämtern und Institutionen in Karlsruhe?

Bei dem hier dargestellten Fall handelt es sich nicht nur um das bedauerliche Schicksal einer einzelnen Familie, sondern hier zeigen sich die beängstigenden Auswirkungen von Strukturen, die wir in vielen anderen Fällen beobachten und analysieren konnten. Wir verfolgen vor allem folgende Ziele:
Schließlich verschwindet die Mutter mit allen vier Kindern spurlos und wird erst nach einiger Zeit vom Horst im Frauenhaus in Augsburg ausfindig gemacht.
Ganz eindeutig ist dies eine Kindesentziehung, strafrechtlich relevant.

Das bestätigte auch eine Familienrichterin im Bereich Karlsruhe im Verlauf eines Verfahrenstermines, bei dem ich mitwirkte. Sie sagte zu Sabine wörtlich: „Frau Schulze, gegen diesen Mann liegt nichts vor. Was Sie tun, ist Kindesentziehung!“

Trotzdem reichte sie die Verfahrensakten nach Augsburg weiter, womit die rechtswidrigen Machenschaften der Mutter wiederum gedeckt wurden.

Horst musste das böse Spiel mitspielen und stürzte sich in eine endlose Kette von Verfahren in Augsburg, die ihn arm machten.

Doch zum Jahresende 2008 gab es endlich einen Beschluss, wonach der Vater seine vier Kinder nach langen Monaten endlich vom 30.12.2008 bis zum 06.01.2009 zu sich nehmen konnte.

Es kam, wie wir erwarteten:
Die Mutter brachte die Kinder nicht zur Übergabe an den Hauptbahnhof in Augsburg.
Wir konnten innerhalb einer guten Stunde einen Herausgabebeschluss erwirken, wonach die Kinder unter Mitwirkung der Polizei bei der Mutter abgeholt werden konnten.
Erst als der Dietrich des Schlüsseldienstes im Schloss der Wohnungstür steckte, machte die Mutter auf.

Danach kam es lange Zeit zu Umgängen mit den Kindern, für die der Vater immer allein auf seine Kosten für ein Wochenende 4 mal die Strecke Ettlingen-Augsburg fuhr.
Die Mutter als Verursacherin wurde in keiner Weise an der Übernahme der Kosten beteiligt.

Schließlich wurden die Zustände im Haushalt der Mutter absolut prekär, die Kinder waren nicht ausreichend schulisch gefördert, obwohl die Mutter 5 Semester Pädagogik studiert hatte. Alle vier Söhne wollten zum Vater.

Und an diesem Punkt entschlossen sich alle Beteiligten, die bisher notorisch die Mutter unterstützt hatten, dazu, alle vier Kinder in Heime zu geben. Zunächst jeweils zu zweit in zwei verschiedene Heime und seit fast einem Jahr alle vier Kinder in ein Kinderheim im Schwarzwald.

Ganz abgesehen davon, dass dies uns als Steuerzahler über 20.000 Euro pro Monat kostet, ist es eine Lösung, die mindestens 5 Personen unglücklich sein lässt.

Würde dem Vater eine umfangreiche Familienhilfe beigeordnet, wären alle – wohl bis auf die Mutter – zufrieden und glücklich und es würde uns als Steuerzahler nur einen kleinen Bruchteil dessen kosten, was uns in diesem ungeheuerlichen Fall zugemutet wird.

Und alles nur, weil niemand zugeben will, dass sich alle Entscheidungsträger seit Jahren falsch positioniert hatten.
Und natürlich, weil sich inzwischen alle vor den Schadenersatzansprüchen fürchten, die nach so langen Jahren grotesker Fehlentscheidungen kommen könnten.

Dieser Fall ist reif für eine Entscheidung, die nur noch in Straßburg getroffen werden kann.

Es gibt noch eine weitere interessante Begleiterscheinung dieses Falles.

Sabine zeigte Horst an wegen übler Nachrede.
Grund bot die Darstellung dieses Falles auf unserer Homepage.
Die Staatsanwaltschaft prüfte nicht wie sonst bei Müttern, mit welcher Begründung man die Überführung des Familienrechtes ins Strafrecht in diesem Fall vermeiden könnte.
Sie prüfte noch nicht einmal die Sache an sich. Es genügte ihr, dass es hier in Karlsruhe darum gehen sollte, in der Gewaltstatistik einen neuen Täter dingfest zu machen.

So kam es am 01.04.2010 im Amtsgericht in Ettlingen zu einer Verhandlung gegen Horst.
Der Saal war voll gesetzt. Es mangelte nicht an interessierter Öffentlichkeit.
Auch der SWR war vertreten.
Und er konnte dokumentieren, dass eine völlig desolat erscheinende Staatsanwaltschaft nach kurzer Beweisaufnahme selbst den Freispruch fordern musste, was am Nachmittag desselben Tages im SWR gesendet wurde.

Das allein ist schon Posse genug.
Nicht bei den Verhältnissen hier in Karlsruhe. Es sollte noch fetter kommen.

Sabine zeigte Horst ein weiteres Mal wegen übler Nachrede an.
Grund war diesmal der NDR-Film, in dem Horst mitgewirkt hatte.

Am 29.09.2010 – ein halbes Jahr nach der ersten Verhandlung – trafen wir uns wieder im Amtgericht Ettlingen. Wieder war der Saal mit interessierter Öffentlichkeit gefüllt. Und diesmal war die Presse dabei.

Diese konnte dokumentieren, dass die Staatsanwalt nichts in der Hand hatte. Den Film nicht. Keine einzige Aussage von Horst. Nichts.

Wieder hatte sie leichtfertig ein Verfahren in Gang gesetzt, nur weil es gegen einen Vater ging.

Die BNN schrieben damals unter der Überschrift „Schoss Staatsanwalt aus der Hüfte?:
Da trauten die Zuhörer im voll besetzten Saal des Amtsgerichtes Ettlingen ihren Ohren nicht, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Karlsruhe einräumen musste, dass sie das Beweismaterial nie zu Gesicht bekommen habe. Zugegeben, die junge Frau, eine Referendarin, konnte im Grunde nichts für die schlampige Arbeit der Karlsruher Staatsanwaltschaft. Sie war nicht einmal mit dem Fall, den Richter Silvio Zaunbrecher zu verhandeln hatte, vertraut.

Auch bei diesem zweiten Termin musste die Staatsanwältin selbst den Freispruch fordern.

Es ist ungeheuerlich, wie mit Vätern in dieser Stadt umgegangen wird.

Und es gibt Verantwortliche dafür, die im Hintergrund alles steuern.

Vielleicht sollte ich an dieser Stelle erwähnen, dass die ehemalige Frauenbeauftragte dieser Stadt, die sich schon einmal landesweit damit blamierte, dass alles, was ihr zur Förderung von Männern in Karlsruhe einfiel, die tolle Idee war, mehr Männer in die Städtische Kunsthalle locken zu wollen, dass also diese Frauenbeauftragte die einzige Bewerberin auf den neuen Posten der Gleichstellungsbeauftragten in dieser Stadt des Rechtes war.

Jeder weitere Kommentar ist überflüssig.

Der zweite Fall ist der von Anton.

Im Alltag eines Ehepaares mit zwei Kindern, einer Tochter und einem Sohn, kommt es immer wieder zu gewalttätigen Aktionen, die auch einige Male damit enden, dass wegen Gewaltaktionen der Mutter gegen den Sohn die Polizei gerufen wird, die – wie das in Karlsruhe so üblich ist – die Täterin weg ignoriert.

Eines Tages trennen sich die Eltern und der Sohn wechselt zum Vater.
Beim Vater kommt es zu Differenzen mit dem Sohn und der Vater versetzt ihm eine Ohrfeige.
Damit kommt ein typischer Mechanismus in Gang:

Der Vater ist nach Karlsruher Ideologie sofort ein Gewalttäter, zu dem der Sohn natürlich nicht zurück kann. Der Sohn will aber nicht zur Mutter.

So kommt er ins Kinderheim nach Baden-Baden und bleibt dort auf unbestimmte Zeit.

Der Vater geht mit Therapien und Beratungen in Vorleistung, um sich erziehungsfähiger zu machen, bzw., um sich der Trennungsindustrie gegenüber als erziehungsfähiger darstellen zu können. Ohne das hätte er gar keine Chance.
Im Gegensatz zu einer Mutter: Diese könnte so prekär und defizitär wie nur denkbar sein. Sobald sie bereit ist, Hilfe anzunehmen und statt Geld auszugeben, Steuergelder für sich zu binden bereit ist, würde sie als gute Mutter gelten.

Im Mai 2011 wende ich mich ans zuständige Karlsruher Jugendamt und beantrage ein Hilfeplangespräch, in dem die Rückführung des Kindes zum Vater und die Beiordnung einer Familienhilfe für den Vater zum Thema gemacht wird.

Ich schreibe darin:
Der Sohn verweigert inzwischen den Kontakt zur Mutter und will zurück in den Haushalt des Vaters. Ihm wurde wohl gesagt, dass er auch nicht zum Vater darf, weil er nicht zur Mutter will. So kann er den „Vatertag“ nicht beim Vater verbringen.
Am 21.05. hat die Mutter vom Jugendamt und vom Kinderheim die Macht erhalten, über den Umgang des Kindes mit dem Vater am Geburtstag der Oma zu entscheiden. Die Mutter hat den Umgang nicht erlaubt.
Allein dieser Vorgang ist eine Ungeheuerlichkeit, die entlarvt, wie sehr auch Mütter, die sich schon als Gewalttäterin profilierten, von der familialen Intervention aktiv darin unterstützt werden, die vorherige körperliche Gewalt nun als psychische Gewalt weiter führen zu können.

Das Kind hat in seinem Alter ein gewichtiges Wort in der Entscheidung, wie das Jugendamt eine fallgemäße weitere Ausgestaltung der Hilfe anordnet.
Zumindest wird dies immer angeführt, wenn ein Kind zur Mutter will.
Wenn ein Kind aber im Heim bleiben muss, nur weil es zum Vater will, wirft dies ein sehr ideologisch bestimmtes Licht auf das Jugendamt Karlsruhe und lässt die Wirkung seiner ideologischen Deckelung durch eine allzu parteiische Führung erkennen.

Es kommt schließlich zu einem Hilfeplangespräch im Kinderheim in Baden-Baden, bei dem das Kinderheim den weiteren Verbleib des Kindes dort begründet.
Es legt auch eine schriftliche Zusammenfassung vor, in der aufgelistet ist, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass das Kind wieder aus dem Heim zu einem der beiden Elternteile zurück darf.

Nach dieser Liste müssten sicher mehr als drei Viertel aller Trennungskinder ins Heim. Oder anders ausgedrückt: Mit dieser Liste garantierte das Kinderheim die weiteren Bar-Einnahmen in diesem Fall.

Den finalen Schlag führte eine Karlsruher Anwältin aus:
Sie hörte das Kind bei einem Aufenthalt beim Vater an und schrieb ein ausführliches Protokoll darüber.
Dies führte dazu, dass das OLG Karlsruhe die Rückführung des Kindes zum Vater anordnete.

Diese glückliche Wendung wurde aber nicht erreicht, weil die familiale Intervention diese positive Wendung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Professionalität geschafft hätte.
Nein – diese Lösung musste gegen das Jugendamt und gegen das vom Jugendamt unterstützte Kinderheim mit besonderer Sorgfalt gerichtlich durchgesetzt werden.

So lange wir solche väterdiskriminierende Strukturen, solche jugendamtliche Fehlleistungen und solche auf den eigenen wirtschaftlichen Erfolg konditionierten Kinderheime haben, dürfen wir nicht darauf vertrauen, dass die Fachleute schon alles richten werden.

Wir müssen diesen Fachleuten sehr genau auf die Finger sehen und bei Bedarf mit allen gebotenen Mitteln gegensteuern.

Und wir müssen solche Fehlleistungen offen legen, öffentlich machen und dafür sorgen, dass sich die Handelnden und weiter in ihren Posten Verantwortlichen professioneller verhalten.

Wenn ich hier jugendamtliches Fehlverhalten angreife, muss ich auch betonen, dass wir viele gute Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen in Karlsruhe kennen.

Wir müssen aber auch betonen, dass die Leitungen der Jugendämter in Karlsruhe so besetzt sind, dass wir schon seit Jahren eine radikalfeministisch orientierte Deckelung anmahnen müssen, die tendenziell gegen Väter gerichtet ist.

So lange dies so ist, müssen wir uns nicht wundern, wenn es auch Fälle wie den soeben geschilderten gibt, besonders in Teilbereichen, die örtlich oder personell führungsnah angelegt sind.

Wir fordern:

Rede Oliver Hunziker

Sehr geehrte Anwesende

Demokratie ist mehr als eine parlamentarische Regierungsform, sie ist eine Weltanschauung, die wurzelt in der Auffassung von der Würde, dem Werte und den unveräußerlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen.

Dies die Worte Ihres ehemaligen Kanzlers Konrad Adenauer. Weise Worte fürwahr.
Hören wir das nochmals: „eines jeden einzelnen Menschen
Dazu gehören sicherlich auch alle Kinder, und eventuell sogar die Männer.

Nun ist es aber so, dass in vielen Ländern, und insbesondere allen deutschsprachigen Ländern genau dieses Grundprinzip nicht mehr überall gilt.

Sie alle hier wissen, wovon ich spreche. Ich rede von den ungleich verteilten Rechten und Pflichten von Vätern und Müttern, insbesondere von getrennt lebenden Vätern und Müttern und noch verstärkt von ledigen Vätern und Müttern.

40 Jahre Emanzipation haben es nicht geschafft, eine gerechtere Welt zu schaffen. 40 Jahre Frauenbewegung haben zwar viel für Frauen getan, schlussendlich aber nur damals bestehende Ungerechtigkeiten durch neue ersetzt.

Nichtbekanntgabe des Vaters, Kuckuckskinder, Umgangsverweigerung, Falschbeschuldigungen, Lug und Betrug, all das ist heute leider möglich. Und leider ist es eben so, dass was möglich ist, auch vorkommt. So hören und lesen wir immer öfters von traurigen Geschichten, in welchen Väter ausgebootet, ausgegrenzt und entsorgt werden. Meist im Namen des Kindswohls, häufig aber auch ganz unverblümt auf Wunsch der Mutter.

Die feministische Lehre und ihre Umsetzung durch eifrige Verfechterinnen haben in den letzten Jahrzehnten dafür gesorgt, dass Frauen in ihrer Gesamtheit heute grundsätzlich als rein und gut gelten, während Männer unter Generalverdacht für alle möglichen Übel stehen.

Aber ist die Welt dadurch besser geworden? Nein, denn Lügen werden nicht wahrer, wenn man sie wiederholt. Nie in der Geschichte der Menschheit war es so, dass eine Gruppe kollektive Eigenschaften hatte, oder nicht hatte. Weder ganzen Völkern, noch Rassen, noch Geschlechtern kann man bestimmte Eigenschaften übergreifend zuschreiben, wer es dennoch tut macht sich im Falle der Völker oder der Rassen schnell verdächtig. Wer aber verächtlich über ein ganzes Geschlecht herzieht, riskiert weder Häme noch Widerspruch, sondern vielmehr Applaus und Unterstützung. Natürlich nur, wenn es sich beim verunglimpften Geschlecht um das männliche handelt. Andernfalls sieht die Sache deutlich anders aus.

Jeder der schon mal versucht hat, in der Öffentlichkeit über gewalttätige Frauen zu sprechen, weiss bestimmt, wovon ich rede.

Nun, meine Damen und Herren, ich bin beileibe kein Frauenfeind, ich bin auch kein Antifeminist oder ein Männerrechtler. Ich bin aber sehr dezidiert der Meinung, dass Adenauer recht hatte wenn er sagte, dass die Menschenrechte für JEDEN EINZELNEN Menschen gelten sollten.

Ich glaube nicht daran, dass alle Frauen lieb und gut sind, sowenig wie ich daran glaube, dass alle Männer böse und schlecht sein sollen. Es gibt Menschen, die falsch oder schlecht sind, es gibt Menschen die Dinge tun, die man nicht tun sollte. Einige dieser Menschen sind Männer, einige sind Frauen.

Wenn aber ein ganzes Staatswesen einäugig wird, und nur noch auf eine Seite schaut, wenn die eine Hälfte der Menschheit praktisch straflos tun und lassen kann, was sie will, stets unter dem Mäntelchen der Maria, welche das Urbild der guten und gütigen Frau ist, dann ist höchste Gefahr im Staat.

Der Begriff der Diskriminierung ist seit vielen Jahren fest in der Hand der Frauenorganisationen. Sie wittern auch heute noch überall Diskriminierungen für Frauen, Benachteiligungen qua Geschlecht.

Gleichzeitig hat sich aber still und heimlich eine neue Diskriminierung breit gemacht, jene der Männer nämlich. Männer sind heute vielfach benachteiligt, meist aufgrund ihres Geschlechtes. All die vielen Frauenförderungsmassnahmen der letzten Jahrzehnte haben immer irgendwo auch zu neuen Benachteiligungen auf der anderen Seite geführt. So müssen Männer heute zurückstehen, wenn für eine bestimmte Position auch eine Frau zur Verfügung steht. Und zwar nicht, weil die Frau besser geeignet wäre, sondern weil sie eine Frau ist. Wohlverstanden, ich bin absolut dafür, dass Frauen jede Position in unserer Gesellschaft einnehmen dürfen und sollen, aber aus eigener Kraft und Leistungsfähigkeit und keinesfalls auf Kosten eines womöglich besser geeigneten Kandidaten der nicht in Frage kommt, bloss weil er männlich ist.

Es gibt etliche Bereiche in denen heute Männer systematisch diskriminiert werden, ich möchte mich aber heute auf eine Situation beschränken, und das ist die Situation der getrennt lebenden Väter.

Lassen Sie mich ein wenig erzählen, von den Entwicklungen der letzten Monate in der Schweiz:

In der Schweiz verlieren bis heute die überwiegende Mehrheit der Väter bei der Trennung/Scheidung sowohl das Obhutsrecht (ABR) als auch das Sorgerecht für ihre Kinder. Dies mehr oder weniger reflexartig, wird doch in den allerwenigsten Fällen die Situation gründlich abgeklärt. Gerichte und Behörden verfügen sogenannt „gerichtsübliche“ Urteil, Väter bekommen vierzehntägliches Umgangsrecht – Basta.

Während die vorher verheirateten Väter das Sorgerecht wenigstens noch verlieren können (!) ist für ledige Väter nicht einmal das möglich, sie haben es nämlich gar nie. Und wie hier in Deutschland bis 2009 auch, können sie es auch nicht einklagen oder beantragen. Die Schweiz ist, was die Gesetzgebung in diesem Bereich angeht aktuell noch irgendwo im Mittelalter.

Bestrebungen, dies zu ändern waren seit bald 8 Jahren im Gang. Immer wieder verschoben und vertagt sah es dann im Dezember 2010 so aus, als ob die Regierung das Gesetz zuhanden des Parlaments verabschieden würde.

Doch weit gefehlt - statt des erhofften Entwurfes kam im Januar 2011 ein ganz anderes Signal aus dem Justizdepartement, nämlich ein STOP-Signal. Man wollte die Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge mit der Frage des Unterhaltsrechtes verknüpfen.

Wir waren mit der befürchteten Verzögerung der Vorlage nicht einverstanden und lancierten die Aktion „Schick en Stei“. Innert kürzester Zeit kamen über 1500 Pflastersteine zusammen, die Aktion wurde ein enormer Erfolg.

Die Steine waren einzeln verpackt, zusammen mit einem Teelicht sowie einem Brief des Absenders an die Justizministerin Simonetta Sommaruga. Ziel der Aktion war es, zu zeigen, dass die Geduld der auf die Neuregelung wartenden Mitglieder unserer Organisationen erschöpft war. Die Steine symbolisierten die Steine, welche den getrennt lebenden Vätern beim Kontakt mit ihren Kindern immer wieder in den Weg gelegt werden. Unser Slogan lautete, dass wir diese Steine dorthin zurückschicken wo sie herkommen, nämlich nach Bern.

Zu keinem Zeitpunkt übrigens war diese Aktion als aggressiver Akt gemeint, sie sollte vielmehr unsere Bereitschaft zeigen, weiterhin kooperativ zu bleiben. Wir hofften, mit den Steinen Brücken bauen zu können, zu einem neuen Verständnis von Elternschaft.

Die Justizministerin reagierte noch am gleichen Tag und gab die Bildung einer Gesprächsrunde innert 2 Monaten bekannt, um die offenen Fragen an einem runden Tisch mit verschiedenen interessierten Organisationen zu klären.

Mit einem Schlag waren die Väterorganisationen politisch sichtbar geworden. Hatte man uns vorallem von Seiten der Frauenorganisationen vorher müde belächelt, so wurde der Ton jetzt plötzlich sachlicher, oder dann gehässiger, je nachdem wie weit der Horizont der betreffenden Personen war. Jedenfalls wurde sichtbar, dass wir durchaus in der Lage waren, politische Aktionen zu lancieren und nicht nur das, sondern dass wir durchaus auch politische Unterstützung mobilisieren konnten. So wurden auf unsere Veranlassung hin innert 1 Monat nicht weniger als 4 parlamentarische Eingaben gemacht, welche alle zum Ziel hatten, die Verzögerung zu beenden und die Vorlage zum gemeinsamen Sorgerecht voranzutreiben. Die politische Unterstützung kam dabei übrigens aus allen Lagern, ganz bewusst hat sich die schweizerische Väterbewegung stets aus dem üblichen links-rechts-Denken rausgehalten. Wir glauben, dass unser Thema alle politischen Richtungen gleichermassen angeht, und suchen uns darum unsere Allianzen dort, wo sie zu haben sind.

Am 17. November war es dann soweit – die Justizministerin gab in Bern Details zur Gesetzesvorlage bekannt. Gleichentags wurde in einem Vorort von Bern übrigens im Beisein der Justizministerin und der Dachorganisation der Väterbewegung ein Spielplatz gebaut aus 1500 Pflastersteinen eingeweiht.

Das neue Gesetz erfüllt nicht alle unsere Erwartungen, aber doch einige. Die wichtigsten Punkte sind, dass die gemeinsame elterliche Sorge nun per Gesetz allen Eltern zusteht. Allen Eltern heisst auch den unverheirateten Vätern. Vom Schlusslicht katapultiert sich die Schweiz in diesem Punkt nahe an die Spitze, was die Gesetzgebung angeht.
Auf Gesetzesebene entfällt das Obhutsrecht, welches hier als Aufenthaltsbestimmungsrecht bekannt ist. Eltern sollen sich künftig in einer gemeinsamen Vereinbarung darüber einigen, wie sie die Obhut und die Betreuung aufteilen. Die juristische Obhut (eben das ABR) wird abgeschafft, stattdessen gilt die faktische Obhut, sprich, alltägliche Entscheidungen fällt derjenige Elternteil, bei dem das Kind gerade ist.

Noch ist nicht alles in Butter, aber ein grosser Schritt ist getan. In den kommenden Monaten werden wir dafür kämpfen, dass Paaren in Trennung vermehrt Mediation angeboten, bzw. angeordnet wird. Ausserdem möchten wir dafür sorgen, dass im Falle von Umgangsverweigerung griffige Sanktionen möglich werden. Übrigens in beide Richtungen. Ich bin der Ansicht, dass sowohl Mütter welche die Kinder nicht hergeben, wie auch Väter welche zu den Umgangskontakten nicht erscheinen bestraft werden sollten. Wie und in welcher Form bleibt noch offen, aber es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat Gesetze oder behördliche Anordnungen gebrochen werden können, ohne dass der Staat darauf reagiert. Womit wir wieder bei den Anfängen wären:

Demokratie ist eine Weltanschauung – für mich ist es Ausdruck davon, dass alle Menschen gleichwertig sind, unabhängig von ihrem Alter, Rasse, Nationalität oder Geschlecht. Gleichwertig übrigens – nicht etwa gleich.

Eltern in Trennung/Scheidung muss geholfen werden!

Unsere Organisationen bieten seit vielen Jahren Vätern und Müttern Unterstützung und konkrete Hilfe und Anleitung. Wir haben unsere Angebote in den vergangenen Jahren immer mehr ausgebaut und sind heute in der Lage, Eltern konstruktiv zu beraten, damit sie mit der schwierigen und meist unbekannten Situation konstruktiv umgehen können.

2012 startet GeCoBi in Zusammenarbeit mit verschiedenen ausgewiesenen Fachleuten eine Akademie für Trennungsberater. Diese Ausbildung steht Männern und Frauen offen und wird im Auftrag von GeCoBi vom Verein mannschafft aus Zürich organisiert.

Ebenfalls 2012 wird der VeV Schweiz mit einer grossen Fachtagung den offenen Fragen bezüglich der weiteren Entwicklung nach Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge nachgehen.

Väter wollen heute vermehrt in der Familie mitarbeiten. Väter sind bereit, Zeit und Energie aufzuwenden für ihre Kinder. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist seit vielen Jahren ein Thema für Väter. Elternzeit und Teilzeitstellen für Männer sind weitere Themen auch für unsere Organisationen. Unser Kernthema bleibt aber die gemeinsame elterlichen Sorge, oder wie wir sie lieber nennen „elterlichen Verantwortung“. Sie macht die Eingebundenheit beider Eltern in der Erziehungsarbeit sichtbar.
Die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder verbleibt bei beiden Eltern, unabhängig von deren Zivilstand.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Kinder auch bei einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern den Kontakt zu beiden Eltern in möglichst optimaler Form behalten können. Nur wenn Kinder ungehindert zwischen ihren Eltern hin- und herwechseln können, ist für sie die Trennung der Eltern langfristig unbeschadet verkraftbar.

Nur wenn Männer und Frauen zusammenarbeiten, entsteht Elternschaft. Wollen wir also Elternschaft bewahren, müssen Männer und Frauen lernen, zusammen zu arbeiten, auch wenn sie nicht mehr zusammen leben.

Und denken Sie daran:
Es mag Zeiten geben, da wir gegen Ungerechtigkeiten machtlos sind, aber wir dürfen nie versäumen, dagegen zu protestieren.
Elie Wiesel (*1928), amerik. Schriftsteller u. Journalist; Friedensnobelpreis 1986

Oliver Hunziker
Präsident VeV Schweiz
VeV - Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter
www.vev.ch
info@vev.ch
+41796459554

Rede Heiderose Manthey

Weihnachten

Themerede Wenn mir vor 20 Jahren jemand gesagt hätte, dass ich eine Rede bei einer Kundgebung für Menschenrechte in Deutschland halten solle, hätte ich den Kopf geschüttelt, den Aufforderer als erbarmungslosen Spinner bezeichnet und wäre – wenn ich überhaupt hingegangen wäre - mit diesem Manuskript hier erschienen: Weiße unbeschriebene Blätter.

In Deutschland Menschenrechtsverletzungen? Nie und nimmer. Das kann doch nicht angehen, doch nicht in dem Land, das aus höchster Führungsebene die Menschenrechtsverletzungen in den anderen Ländern anprangert und dringend zur Abschaffung der Missstände mahnt.

In den beiden letzten Jahrzehnten hat mich das Leben eines anderen belehrt:

Ich schaue nicht mehr wie ein konsumierender Fernsehzuschauer bei der Ausstrahlung der Nachrichten hinüber in die anderen Länder, finde das, was dort abgeht, erbarmungslos und brutal, … nein, ich ziehe mich zurück in mein eigenes Land und sage:

„Deutschland, das was hier abgeht, ist erbarmungslos und brutal!“

„Ich ertrage Weihnachten nicht mehr ...
Weihnachten ist für mich sinnlos und leer …“

Was ist in diesen letzten beiden Jahrzehnten in mir geschehen?

Zum einen beobachte ich als Leiterin der ARCHE in Weiler, die ich im Jahre 2006 gründete, wie in diesem Land die Familien mehr und mehr zerfallen, wie sich Paare trennen und scheiden lassen, wie sie es nicht mehr miteinander aushalten, unter einem Druck stehen, wie Kinder immer haltloser werden.

Ich beobachte, dass nicht die Liebe das Maß aller Dinge ist, sondern der Leistungsgedanke selbst Kinder zeugt, wie Geld über die Liebe immer mehr gesiegt hat.

Zum anderen beobachte ich dieses Land – und hier wird meine Stimme leiser - aus den Augen einer Betroffenen, die vor 14 Jahren ihre Kinder verlor.

Jahrelang schämte ich mich und glaubte mit diesem Schicksal alleine zu sein. Ich wusste nichts von Kindesraub in Deutschland, von Eltern-Kind- Entfremdung und dem drohenden PAS-Syndrom bei Kindern. Ich dachte, das was mir passiert ist, ist mir passiert und hat ausschließlich mit mir zu tun. Weit gefehlt!

Meine Ehe zerbrach, obwohl ich fünf Jahre lang durch eine Therapie versucht hatte, mich meiner Familie erhalten zu können. Anstatt durch diese Maßnahme der angeblichen Seelenheilung näher zu meinem Mann zu gelangen, mehr Konflikte aus unserer Ehe herauszuhalten, passierte gerade das Gegenteil: Der Spalt, die Kluft zwischen mir und meinem Mann wurde immer größer. Es passte gar nichts mehr. Die Ehe zerbrach, zerbrach unter unvorstellbaren Schrecken für alle Beteiligten.

Der Akt des Bruches endete im Raub meiner Kinder durch den Ehemann und dessen Eltern.

Am 1. Oktober 1997 durchfuhr mich ein Schwert, das mein Leben zu zerstören suchte. Den Schmerz, der mir durch den Kinderraub zugefügt wurde, konnte ich fast nicht aushalten. Es dauerte ca. 5 – 8 Jahre, bis ich einigermaßen lebensfähig war. Die Sekunden während der Schmerz die Seele versuchte zu töten, wurden zu Stunden, zu Tagen, zu Jahren. Die Zeit verging nicht. Der Schmerz schien für die Ewigkeit zu stehen.

In dieser Zeit verbrachte ich die Nächte oft im Wald, fand mich nachts auf Bahnhöfen wieder, war ruhe- und rastlos und weinte mir das Herz aus dem Leib. Es war niemand da, dem ich meinen Schmerz hätte zumuten können.

Ich hatte mich von allen meinen bisherigen Freunden und Bekannten getrennt, weil ich es nicht ertragen konnte, dass mir die Menschen in meinem Umfeld hätten die Frage stellen können:

„ Hast du deine Kinder gesehen?“

Fragen und Dinge, die mich an meine Kinder erinnerten, waren für mich lebensbedrohlich. Mein Leben hing an einem seidenen Faden. Jede Frage, die diesen Faden bedrohte, konnte mir die Kraft zum Leben nehmen.

Der Schmerz durch das Abschneiden meiner Kinder war fast nicht auszuhalten. Ich schrie nachts im Wald. Das war die einzige Möglichkeit zu überleben. Ich hatte dabei grausame Angst davor, jemand würde mich auf dem Boden liegend und schreiend entdecken und dann die Polizei informieren, um mich in die Psychiatrie zu stecken. Denn das kann ja nur eine Verrückte sein, die nachts alleine im Wald auf dem Boden liegt und so schreit!

Ich rannte um mein Leben...

… und um meine Kinder zu schützen, erzählte ich, dass sie mit ihrem Vater gegangen wären.

Vor vier Wochen klingelte an der Tür der ARCHE eine Frau. Sie hatte am frühen Morgen ihre beiden Kinder in die Schule gebracht. Als sie ihre Kinder wieder abholen wollte, waren sie weg. Der Vater hatte sie aus der Schule heraus geraubt, mitgenommen und der Mutter seither den Zugang zu ihren Kindern versperrt. Die Rechtsanwälte unternähmen etwas, sagte die Frau, aber noch sind die Kinder nicht in Sicht.

Die Frau fragte, ob ich ihr helfen könne, ihre Kinder zurückzuholen. Ich machte ihr Vorschläge, was wir gemeinsam tun könnten, um die Kinder zumindest sehen zu können.

Die Frau lief während der ganzen Zeit des Gespräches ruhe- und rastlos im Raum hin und her, die ganze Zeit. Sie erinnerte mich an mich. Sie möchte an Weihnachten ihre Kinder wieder haben.

Ich konnte ihr nichts Tröstendes sagen – gar nichts. Zuhören konnte ich, ja, zuhören und da sein, mehr nicht.

„Ich ertrage Weihnachten nicht mehr ...
Weihnachten ist für mich sinnlos und leer …“

Die Frau besuchte mich weiterhin. Beim dritten Mal fragte sie: „Hast du auch Kinder ?“
„Ja.“, antwortete ich.

Ich verbot mir, der Frau meine Geschichte zu erzählen. Im Schock-Zustand des akuten Kindesraubes kann es lebensgefährlich sein, Geschichten zu hören, bei der eine Rückführung der Kinder zu dem beraubten Elternteil erfolglos war.

Also schwieg ich.

Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass man keine Kraft mehr hat, andere negative Geschichten zuzüglich zur eigenen Folter verarbeiten zu können. Im schlimmsten Fall droht bei noch stärkerer Überforderung Selbstmord. Die akute Gefahr für das Leben der ihrer Kinder Beraubten steht im Raum.

Und viele machen es, gerade in der Weihnachtszeit.

„Ich ertrage Weihnachten nicht mehr ...
Weihnachten ist für mich sinnlos und leer …“

Die Frau schreibt:

„Habe irgendwie keine richtige Weihnachtsstimmug zumal meine Kinder ja bald Geburtstag haben!“

Bei mir ist es so, dass ich bis heute Weihnachten nicht ertrage. Jedes Jahr Anfang Oktober kommt die Zeit, in der ich mir die meisten Wunden zufüge, weil ich immer an ein Weihnachten mit meinen Kindern denke. Ich sehe sie vor mir, wie sie mit strahlenden Augen Plätzchenteig ausstachen, sich den Teig roh in den Mund stopften und dann mit ihren über und über mit Mehl und Teig beschmierten Jogginganzügen glücklich in der Küche saßen. Das sagte ich der Frau.

Die Frau schreibt:

„Fand das zweite Adventswochenende immer besonders schön.
Denke jeden Tag an meine Kinder,
schließlich habe ich zwei Dezemberkinder...
deshalb ist für mich die Adventszeit besonders traurig,
da meine Kinder schon sehr sehr lange nicht zu hause waren.
Meine Kinder haben nämlich die Kerzen und Räucherkerzen angezündet...“

und weiter:

„Ob meine Kinder den Brief zum Nikolaus erhalten haben, weiß ich nicht.“

Die Briefe, die ich meinen Kindern schrieb, landeten als Beweise gegen mich vor Gericht. Das sagte ich der Frau nicht.

Dann fragte sie mich eines Tages unvermittelt:
„Hattest du einen gescheiten Rechtsanwalt?“
„Ich hatte neun Rechtsanwälte.“ - „Neun?“ - „In welcher Zeit?“ - „In 13 Jahren.“, antwortete ich.

„Ja und warum hast du deine Kinder nicht bekommen?“

„Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich hatte das Sorgerecht. Niemand war da, der mir geholfen hätte dieses auch ausüben zu können. Schon gar nicht das Jugendamt. Das eine Jugendamt hat mir meine Briefe nicht beantwortet. Mitarbeiter eines anderen Jugendamtes verwiesen mich immer an Rechtsanwälte.

Selbst taten sie nichts, dass ich zu meinen Kindern kommen konnte.

Die Mitarbeiterin des Jugendamtes hier in Karlsruhe sagte:

„ Warten Sie, Ihre Kinder werden wiederkommen!“

Ich kann diesen Satz nicht mehr hören!

Jeder, der nichts tun möchte, sagte diesen Satz. Das war die reinste Schikane. Der Gipfel der Folter.

Ich habe meine Kinder seit dem Tag des Raubes nur wenige Male und dann fast ausschließlich nur sehr kurz vor Gericht gesehen.

Ich warte jetzt seit 14 Jahren auf meine Kinder.

Alle möglichen Hilfsorganisationen, die evangelische und die katholische Kirche verweigerten mir effektive Hilfe. Meine Hilfsgesuche wurden in Anklagen gegen mich umgekehrt. Ich sollte sogar vor der katholischen Kirche meine Aussagen, die ich im Hilfegesuch formulierte, widerrufen.

Weil ich das nicht tun konnte, denn meine Aussagen entsprachen der Wahrheit, wurde ich verurteilt.

Und dann wurde mir bei allen zuständigen Stellen immer wieder gesagt, dass ich Fehler gemacht hätte, den und den und den auch noch ....

Gestern schrieb ich einen Kommentar auf der Seite des NDR's

Zerstörungswille als Machtspiel in den Amtsstuben

...

Ich kann nur noch sagen:
Es ist unfassbar mit welcher Dreistigkeit und Verantwortungslosigkeit und mit welchem Zerstörungswillen die Machtspiele in den Amtsstuben Deutschlands bei Trennung und Scheidung betrieben werden.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Für die Spaltung unserer Familien lassen sich Jugendamtsmitarbeiter und Richter und Rechtsanwälte und Staatsanwälte bezahlen - jeden Monat - für die Spaltung von Familien bezahlen! Unglaublich!

Jeder, der heute noch gegen die Beziehungen der Kinder zu den engsten Familienmitgliedern entscheidet, macht sich mitschuldig der Entwurzelung und der damit vorprogrammierten Bindungsunfähigkeit unserer Kinder und Kindeskinder.

Die Auswirkungen der seelischen Zerrissenheit und Orientierungslosigkeit werden über Generationen gehen. Staatlich produzierte Waisen werden jahrelang Selbstfindungsprozesse durchmachen müssen, um bei sich selbst anzukommen, wenn sie das überhaupt noch können.

Die Familiensysteme werden systematisch zerstört. Energetische Systemiker wissen, was das heißt.

Derart zerstörte Familiensysteme müssen energetisch durch Fachleute geheilt werden. Vielleicht gibt es irgendwann Experten, die den Geschädigten eine Chance geben können einen Heilungsprozess überhaupt einleiten zu können.

Entwurzelung ist die härteste Form von seelischem und geistigem Missbrauch.



In der Lüneburger Landeszeitung vom 21.09.2011 las ich einen Artikel vom Innenminister:

„Polizei bildet Taskforce gegen Jugendgewalt

Die Gewalt unter Jugendlichen nimmt zu. Ein Teil der jungen Leute radikalisiert sich. Teilweise begehen schon Zehnjährige ganz massive Straftaten. Das kann der Staat nicht hinnehmen, sagt Innenminister Klaus Schlie … “

und weiter …

„der Innenminister kündigte an, dass die Polizei landesweit eine spezielle Einsatzgruppe (Taskforce) gegen Jugendgewalt gründen würde. Aber auch die organisierten Kriminalität aus dem Rockermilieu sagte er den Kampf an …“.

Wer jetzt noch mitdenken kann, der hat verstanden:

In Deutschland kämpfen die Machtsysteme gegen sich selbst. Das, was sie produzieren, nämlich verwahrloste aggressionsbereite Jugendliche, die keine Perspektive, keine klare Führung, keinen Halt haben, gegen die wollen sie dann später vorgehen.

Das System schafft sich selbst Arbeitsplätze auf dem Rücken unserer Kinder.

Würden die bei Trennung und Scheidung Verantwortlichen aufhören Waisen zu produzieren, so müssten sie später nicht gegen diese vorgehen.

Würden die Gelder frühzeitig in die Familien investiert werden, so entstünden keine Kinder, gegen die man vorgehen muss.

Ja, um nun zurückzukommen: Also, ich hätte die Fehler gemacht, hatte ich der Frau gesagt.

Aber:
Meine Geschichte habe ich nun mit Hilfe von Freunden auf einer DVD zusammengestellt und ins Europaparlament geschickt.

Ich wünsche von ganzem Herzen, dass dort mein Fall untersucht wird und endlich herauskommt, was hier in Deutschland geschehen ist und die Fehler tatsächlich dort aufgedeckt werden, wo sie wirklich stattgefunden haben – und dann eben nicht mehr bei mir!“

Die Frau:

„Wenn doch erst meine Kinder wieder bei mir wären... Habe irgendwie keine richtige Weihnachtsstimmung zumal meine Kinder ja bald Geburtstag haben!“

„Wenn ich alleine bin, verbringe ich Weihnachten im Wald. Daran habe ich mich gewöhnt. Früher hatte ich Angst alleine in den Wald zu gehen.“

Die Frau bekommt Zutrauen zu mir. Es macht ihr mehr und mehr Spaß mit mir irgendwelche Spiele zu spielen. Wir binden uns aneinander. Und andere auch. Wir verbinden uns immer mehr.

Bindung ist eine Möglichkeit um nicht unterzugehen, wenn in einem Land gefoltert wird.

„Ich ertrage Weihnachten nicht mehr ...
Weihnachten ist für mich sinnlos und leer …“

Irgendwann wird einmal auf der Website der Bundesregierung folgender Hinweis zu der Ära, in der wir jetzt leben, stehen:

Unter der Regierungszeit von Angela Merkel gab es viele Folterungen in Deutschland.

Jeden Tag wurden 400 Kinder durch das System und per Gesetz zu Waisen gemacht.

Trotz Verurteilung Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzungen, die vom Europäischen Gerichtshof über Deutschland verhängt wurden, schaffte es die Bundesrepublik nicht, die drohenden Massenentwurzelungen der Trennungsund Scheidungskinder zu stoppen.

Vom Justizministerium und von den Jugendämtern gab es lange Zeit trotz Wissens um die verheerende Problematik keine Anweisungen an die Richter und Jugendamtsmitarbeiter, Schlichtungen in den Familien zu vollziehen anstatt zu spalten.

Durch das Spalten der Kinder von ihren Eltern entstand ein großer Menschenund Sachschaden, der jetzt erst angegangen werden kann.

Die Entschädigungen für die

den Kindern , Müttern und Vätern zugefügte Folter

werden uns in den nächsten Jahren noch daran hindern, eine leistungsstarke Gemeinschaft zu bleiben.

Deutschland verlor damals seinen Führungsanspruch in der Weltelite der Leistungen

-

gelangte aber zu einer Lebensgemeinschaft, die die Herzen wieder miteinander verband.


Und für mich persönlich gilt:

„Ich möchte wieder Weihnachten feiern,

Weihnachten, in dem das Licht zwischen den Menschen steht,

Weihnachten, bei dem die Herzen leuchten, weil sie zusammen sind,

Weihnachten feiern mit meinen Kindern,

meinen Lieben, die ich im Herzen trage, weil ich zu ihnen sagen kann:

Komm wir feiern Weihnachten, denn ich liebe Euch - von ganzem Herzen !“

Termin

Samstag, 10.12.2011

Beginn / Ende

von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr
anschließend gemütliches Beisammensein in der Gaststätte "Akropolis", Baumeisterstrasse, gegenüber dem Staatstheater
 

Motto

"Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern"

Während Deutschland am internationalen Tag der Menschenrechte auf die Missachtung von Menschenrechten in anderen Staaten hinweist, wird über die vielfachen Verletzungen von Menschenrechten durch Organe der Bundesrepublik Deutschland geschwiegen.

Bereits mehrfach hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland der Missachtung von Menschenrechten für schuldig befunden (siehe auch hier).

Wir fordern:
  • Einhaltung der Konventionen zum Schutz der Menschenrechte auch in Deutschland - insb. im Familienrecht
  • Einhaltung von nationalen Gesetzen, insb. dem Grundgesetz und dem BGB auch durch Familienrichter und Jugendämter
  • Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform von 1998
    (z.B. wie in Cochem bereits seit Jahren praktiziert)
  • Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts
  • Gleichberechtigung von Vätern und Müttern vor deutschen Familiengerichten
  • Sanktionierung statt Förderung von Umgangsboykott

Ort

Karlsruhe
Platz der Menschenrechte (zwischen Pyramide und Schloss)


Größere Kartenansicht
 

Anfahrtsbeschreibung

Autobahnausfahrt Karlsruhe-Durlach, Richtung Stadtmitte

Über die Durlacher Allee zum Schlossplatz.

Unter dem Veranstaltungsort ist eine Parkgarage, die aus einer Unterführung aus zugänglich ist.

zum Ausdrucken
 

Tipps für Anfahrt

- Fahrgemeinschaften bilden
- Mitfahrzentrale (PKW)
- Schönes Wochenendeticket nutzen 5 Personen für zusammen ab 37 €
- Mitfahrerzentrale der Bahn
 

Übernachtungsmöglichkeiten

Jugendherberge Karlsruhe
Naturfreundehäuser in der Umgebung von Karlsuhe
 

Ansprechpartner

Franzjörg Krieg
Eisenbahnstraße 26
76571 Gaggenau

Mobil: 0157 / 81 90 03 39
E-Mail: vafk-ka@gmx.de
 

Werbemittel

Kundgebung zum Tag der Menschenrechte
www.vafk-baden-wuerttemberg.de

Flyer
Ankündigungsflyer
 

Presse (allgemein)

"Der Spiegel" Ausgabe 42/2010: Justiz, Die Superinstanz

In dieser Ausgabe vom 18.10.2010 berichtet "Der Spiegel" über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei geht er auch auf Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch dieses höchste europäische Gericht ein. Lesen Sie hier.

Presse (2008)

Es hagelt Proteste auf dem Platz der Menschenrechte

Kundgebung zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Unter dem Motto „Lasst uns nicht im Regen stehen!" versammeln sich am kommenden Sonntag Menschen- und Kinderrechtsgruppen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz von 14 bis 16 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte in Karlsruhe Stadtmitte zu einer Kundgebung mit Infostand und fachkundigen Rednern. Hintergrund ist die Feier zum 60. Gedenktag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, der am 10. Dezember begangen wird.

Aufgerufen zu dieser Kundgebung hat der Landesverband Baden-Württemberg des Väteraufbruchs für Kinder e. V. (VAfK), der mit dieser Demonstration auf Missstände in der deutschen Familienrechtssprechung aufmerksam machen. Missstände, wegen denen die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in mindestens 9 Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden sei.

„Die Familienrechtstheorie und die Praxis der Rechtssprechung klaffen in Deutschland noch immer meilenweit auseinander. Und so manches Familienrechtsurteil unserer 3. Gewalt steht nicht nur im Widerspruch zu unseren Grund- und bürgerlichen Rechten, sondern auch im krassen Widerspruch zu den Menschenrechten“, so Franzjörg Krieg, Vorsitzender des Verbands. „Die nicht im Einklang mit den Menschenrechten stehende, zumeist einseitig auf Mütter fixierte Struktur von Familiengerichten und Jugendämtern, zwingt viele Elternpaare geradezu in einen Scheidungskrieg um das alleinige Sorgerecht.“, so Krieg weiter. „Verlierer sind dabei die Kinder und ihre Väter. Mit dieser Kundgebung halten wir Deutschland, das nur allzu gerne auf Verletzungen der Menschenrechte in anderen Ländern hinweist, einen Spiegel vor.“

Auch bei der UNO-Menschenrechtskommission in New York sei Deutschland wegen seiner Familienrechtspraxis als schwarzes Schaf bekannt. Deswegen unterstützte die Weltbürgerstiftung in New York auch die Aktion des VAfK, wie ihr Vorstandsmitglied für Deutschland, Stephan Mögle-Stadel, ergänzend mitteilt.

Informationen zur Kundgebung sind im Internet zu finden unter baden-wuerttemberg.vaeteraufbruch.de
 


Vergangene Kundgebungen

Tag der Menschenrechte

Dezember 2010 (Link zu KA)

Dezember 2009 (Link zu KA)

Dezember 2008 (Link zu KA)
Dezember 2008 (Link zu SBH)

Dezember 2007 (Link zu KA)
Dezember 2007 (Link zu SBH)

Dezember 2006 (Link zu KA)
Dezember 2006 (Link zu SBH)

MauernDEMOntage

Dezember 2003 (Link zu SBH)